Zuchtrecht

An dieser Stelle möchte ich kurz den Zuchtrechtvertrag erklären.

Ein Züchter sollte bei einer Wurfplanung nicht an die Vermehrung der Rasse denken, sondern was die erhofften Welpen in der Zucht und somit der Rasse weitergeben und verbessern könnten. Um aber Informationen über das Erbgut der Nachzucht zu bekommen, sollte mit dem einen oder anderen auch mal gezüchtet werden.

Die Zucht ist aber mit viel Aufwand, Kosten, Freude aber auch manchmal mit Sorgen verbunden. Man braucht auch den nötigen Platz damit sich die Welpen bestens entwickeln können. Einige Züchter entscheiden nach einem oder mehreren Würfen sich von der Hündin zu trennen und versuchen sie an gute Personen weiterzugeben, wo sie normalerweise den Rest ihres Lebens verbringen dürfen. Es ist sicher für den Hund die bessere Lösung als sein Leben mit zu vielen Anderen teilen zu müssen.

Ich konnte mich selber aber noch von keiner meiner selbst aufgezogenen Hündinnen trennen. Trotzdem muss mein Verstand mir Grenzen in der Anzahl Hunde setzen. Damit aber in meinen zukünftigen Würfe nicht alle kastriert oder in einer guten Familie untertauchen, was nicht negativ gemeint ist...sondern vielleicht einmal ein Wurf oder bei einem Rüden eine Deckung stattfinden kann, möchte ich gerne die eine oder andere Hündin im Zuchtrecht abgeben.

Dazu braucht es aber verantwortungsvolle Menschen, denen ich vertrauen kann. Eine solche Hündin muss von Zeit zu Zeit zu mir in die Ferien kommen und seien es nur 3 Tage,  damit sie sich immer noch bei mir zu Hause fühlt. Sie muss eine Zuchtzulassung durchlaufen, dies in einem gegebenen Zeitrahmen. Man muss vorher damit einverstanden sein, sich von Ihr ca. 11 Wochen zu trennen, in der Zeit wo sie ihre Welpen hat + einige Tage vor der Geburt.

Kurz man muss jemand finden, der sich wie ein Züchter für die Rasse interessiert und einsetzen möchte. Selber nicht die
Möglichkeit hat zu züchten, aber gerne die Qualitäten seiner Hündin für die Rasse weitergeben möchte.

Natürlich leistet auch der Züchter seinerseits einiges. Dies wird in einem Vertrag festgehalten.

Ein im Zuchtrecht abgegebener Welpe bleibt vorerst im Besitze des Züchters. Erst nach dem Entscheid, ob der Hund in die Zucht geht oder nicht, wird die Ahnentafel den Besitzer wechseln. Dieser wurde vorgängig schon im Stammbaum eingetragen. Der Welpe wird gratis abgegeben. Sieht der Züchter von einem Wurf ab geht der Hund in den Besitz des Halters. Dieser zahlt den halben Welpenpreis. Geht die Beziehung auseinander oder der Halter zieht sich von seinem Vertragspflichten zurück, schuldet  er dem Züchter den ganzen Welpenpreis, sowie alle eventuell angefallenen Gesundheitsauswertungen.

Das sind die groben Linien meines Vertrages.  Danach können noch Details wie Wurfstärke etc. festgelegt werden.

Wer sich für so einen Welpen interessiert, darf sich gerne bei mir melden.Doch interessiert es mich sehr "meine" Linien weiterzuzüchten, oder einmal einen Welpen  einer anderen Blutlinie zur Erweiterung das Zuchtpotential zu kaufen und zu plazieren.

Auszug aus dem Konzept zur Erhaltung von Schweizer Rassehunden:

Fundierte Erhebungen über Hunde gibt es nicht. Es sind dreizehn Hunderassen zu nennen, die ihren Ursprung in der Schweiz haben und somit einheimische kulturelle Bedeutung aufweisen. Es sind dies:

Die dreifärbigen Sennenhunde (Berner, Grosser Schweizer, Appenzeller und Entlebucher Sennenhund), der St. Bernhards-Hund oder Bernhardiner und die Lauf- und Niederlaufhunde (Schwyzer, Berner, Jura und Luzerner Niederlaufhund).

Eine Gefährdung der Rassen auf Grund der FAO- bzw. der EVT-Kriterien lässt sich nicht ausmachen. Eine enge Zuchtbasis liegt vor allem bei Niederlaufhunde-Rassen vor. Bei den beiden kleinen Sennenhunde-Rassen besteht das Problem einer zwar grossen, aber nicht rassenreinen Population mit einer lediglich schmalen Rassenzucht.

 

Es wäre schade, wenn eine oder mehrere Hunderassen mit Schweizer Ursprung verloren gehen!!! Deshalb setze ich mich für die Niederlaufhundezucht ein!